Garantieleistungen

1. Zusicherungen und Garantie

Die Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. LANDI verpflichtet sich, während der Garantiedauer die Mängel am Produkt unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen. Garantieansprüche können ausschliesslich im LANDI Laden unter Vorweisung der Bestellungsbestätigung oder des Garantiescheins und des mangelhaften Produktes geltend gemacht werden. Eine Rücksendung ist nicht möglich.

Das Produkt wird in jedem Fall von LANDI überprüft. LANDI kann wahlweise die Mängel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzprodukt liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts erstatten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wahl einer dieser Möglichkeiten, die Wahl liegt ausschliesslich bei LANDI. Die Garantie beginnt am Tag der Lieferung oder der Abholung eines Produkts und endet entsprechend dem Datums-Andruck auf dem Kaufbeleg nach 5 Jahren, ausser bei jenen Produkten, bei welchen explizit eine andere Garantiedauer festgelegt wird. Es handelt sich dabei um die folgenden Artikel:

* Roller3 Jahre oder 20'000 km
* Akkus:1 Jahr
* Starterbatterien3 Jahre
*Anwachsgarantie6 Monate

Details zu den Garantieansprüchen dieser Artikelgruppen werden in den AGB Kapiteln (1.1 / 1.2 / 1.3) erläutert.

Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung dem LANDI Laden zu melden, da sonst der Garantieanspruch verwirkt.

Wird ein Produkt innerhalb des Garantieanspruchs durch ein neues Produkt ersetzt, beginnt die Garantiefrist von neuem zu laufen.

Der Garantieanspruch umfasst alle Fabrikations- und Materialfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Bedienungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Käufer oder von Drittpersonen oder durch Eingriffe nicht befugter Personen verursacht wurden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, welche der Abnützung unterworfen sind (wie Batterien, Leuchtmittel usw.) und Teile, die vom Käufer abgeändert oder durch eine falsche Manipulation (falscher Anschluss) oder infolge mangelhaften Unterhalts beschädigt wurden.

  • Geräte an denen Manipulationen erfolgt sind werden nicht repariert und sind von jeglichem Garantieanspruch ausgeschlossen.
  • Besteht kein Garantieanspruch, übernimmt der Käufer die Kosten zur Fehleranalyse.
  • Während der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
  • Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn ein gültiger Kaufbeleg vorgewiesen wird.

1.1 Anwachszusicherung Gehölze/Sträucher

Für ausgepflanzte Baumschulartikel, Bäume, Gehölze und Palmen, erworben mit LANDI-Anwachszusicherung, verpflichtet sich die LANDI, bei nicht gedeihen den Wert der Pflanze während 6 Monaten ab Kaufdatum (Kaufbeleg) zurück zu erstatten. Ein Garantieanspruch besteht nur bei korrekter Pflege und Bepflanzung im Freien (nie auf Ware im Pflanzengefäss). Der Garantieanspruch gilt nicht für Schäden infolge Unwetter, Frost, durch Schädlinge oder falscher Kulturmassnahmen.

1.2  Garantie Starterbatterien

Bei Starterbatterien bietet LANDI drei Jahre Garantie an.

1.3  Garantie (Garantie) Roller

LANDI haftet dem Käufer gegenüber während drei Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Roller. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI auch keine Haftung trifft.

Normale Abnutzung resp. Folgen eines unsachgemässen Gebrauchs werden vermutet,

  •  sobald das Fahrzeug bereits eine Laufleistung von 20‘000 km aufweist;
  • wenn die in der Bedienungsanleitung angegeben Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise nicht eingehalten worden sind;
  • wenn die notwendigen Wartungsarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt worden sind;
  • sobald der Motor unsachgemäss geöffnet wurde oder Tuningteile verwendet wurden;
  • sobald das Fahrzeug auf nicht befestigten Strassen oder Wegen genutzt oder rennsportlich eingesetzt wurde;
  • bei allen Verschleissteilen, namentlich Glühbirnen, Bremsbelägen, Reifen und Batterien (Akkus)
  • zusätzlich bei Benzinmotoren: Kupplung, Filterelemente, Zündkerze, Variomatik und Antriebsriemen.

Die Garantie beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen. 

1.4  Garantie (Garantie) E-Bike

LANDI haftet dem Käufer gegenüber während 5 Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Kaufsache. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI keine Haftung trifft.

Unter die Abnutzung fallen Beispielsweise Akkus, Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge usw. (Liste nicht abschliessend).

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Fahrrad regelmässig zu warten und zu pflegen. Die Garantie beschränkt sich auf die Benutzung des Fahrrads im privaten Bereich. Wird das E-Bike unsachgemäss repariert, unzureichend gewartet oder umgebaut erlischt Garantieanspruch. Zur Reparatur dürfen ausschliesslich Original-Teile verwendet werden.

Die Garantie beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.